Verhaltenskodex (Code of Conduct)

Geltungsbereich

Der vorliegende Verhaltenskodex gilt für die HOPF Vertriebsgesellschaft mbH. Gleichzeitig fordert die HOPF Vertriebsgesellschaft mbH auch von ihren Zulieferern die Einhaltung der in diesem Kodex verankerten Grundsätze.


Recht und Gesetz

Die HOPF Vertriebsgesellschaft mbH hält die geltenden Rechte und Gesetze der Länder ein, in denen sie tätig ist, und fordert dies auch von ihren Zulieferern.


Kommunikation

Jedes Unternehmen, das den Kodex unterzeichnet, ist dafür verantwortlich, die damit verbundenen Anforderungen an alle seine Mitarbeiter und Zulieferer zu kommunizieren. Besondere schutzbedürftige Gruppen (z.B. Kinder und Jugendliche) genießen besondere Aufmerksamkeit.


Transparenz und Verbraucherdialog

Die HOPF Vertriebsgesellschaft mbH erkennt das Recht der Verbraucher auf wichtige Produkt‐ und Prozessinformationen an, die für eine qualifizierte Kaufentscheidung benötigt werden. Nach Möglichkeit wird sie die entsprechenden einschlägigen Informationen festlegen und öffentlich zugänglich machen.


Corporate Citizenship

Die HOPF Vertriebsgesellschaft mbH zeigt bürgerschaftliches Engagement, indem sie sich mit positiven Beiträgen in die Gemeinden einbringt, in denen sie aktiv ist.


Zwangsarbeit

Jegliche Form von Zwangsarbeit einschließlich Zwangsarbeit in Gefängnissen und Schuldknechtschaft darf nicht angewendet werden.


Integrität und Antikorruption

Die HOPF Vertriebsgesellschaft mbH orientiert ihr Handeln an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität, Rechtschaffenheit, Respekt vor der Menschenwürde und Nichtdiskriminierung von Religion, Weltanschauung, Rasse und Geschlecht. Wir lehnen Korruption und Bestechung im Sinne der entsprechenden UN‐Konvention ab und fördern auf geeignete Weise Transparenz, integres Handeln und verantwortliche Führung und Kontrolle im Unternehmen.


Kinderarbeit

Kinderarbeit kommt nicht zum Einsatz. Sofern die Gesetze vor Ort keine höhere Altersgrenze festlegen, werden keine Personen beschäftigt, die noch im schulpflichtigen Alter bzw. jünger als 15 Jahre sind (vorbehaltlich der Ausnahmeregelungen der ILO‐Konvention 138). Mitarbeiter unter 18 Jahren dürfen nicht für gefährliche Tätigkeiten eingesetzt werden und können unter Berücksichtigung ihrer Ausbildungserfordernisse von Nachtarbeit ausgenommen werden.


Belästigung

Die Mitarbeiter werden keinerlei körperlichen Züchtigungen oder anderweitigen körperlichen, sexuellen, psychischen oder verbalen Belästigungen oder Missbrauchshandlungen ausgesetzt.


Vergütung

Die Vergütung einschließlich Löhne, Überstunden und Nebenleistungen erfolgt zumindest in der im geltenden Recht und Gesetz festgelegten Höhe oder liegt darüber. Die für Vollbeschäftigung gewährte Vergütung muss ausreichend sein, die grundlegenden Bedürfnisse des Mitarbeiters zu befriedigen.


Arbeitszeit

Sofern die nationalen Regelungen keine geringere Höchstarbeitszeit festlegen und außer im Falle außergewöhnlicher Unternehmensumstände wird von den Mitarbeitern nicht verlangt, auf regelmäßiger Basis eine Standardarbeitswoche von über 48 Stunden pro Woche oder eine Gesamtwochenarbeitszeit von über 60 Stunden (einschließlich Überstunden) zu absolvieren. Den Mitarbeitern wird in jedem 7‐ Tageszeitraum das Äquivalent von mindestens einem freien Tag gewährt.


Nichtdiskriminierung

Bei allen Beschäftigungsentscheidungen einschließlich – ohne darauf beschränkt zu sein – Einstellungen und Beförderungen, Vergütung, Lohnnebenleistungen, Ausbildung, Entlassungen und Kündigungen werden alle Mitarbeiter nach ihren Fähigkeiten und Qualifikationen behandelt.


Gesundheits‐ und Arbeitsschutz

Um Unfälle und Personenschäden zu vermeiden, stellen wir sichere und gesunde Arbeitsbedingungen bereit, welche mindestens die geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.


Versammlungsfreiheit und Tarifautonomie

Die HOPF Vertriebsgesellschaft mbH erkennt das gesetzliche Recht der Mitarbeiter auf Versammlungsfreiheit und Tarifautonomie an.


Umwelt

Unser Unternehmen verwendet an allen Standorten, an denen es tätig ist, umweltfreundliche Praktiken. Es erfüllt die Bestimmungen und Standards zum Umweltschutz, die seine jeweiligen Betriebe betreffen und geht verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen um.


Datenschutz und Geheimhaltung

Für die HOPF Vertriebsgesellschaft mbH ist der Datenbestand im Kundenstamm inklusive der der Kontaktdaten unserer Ansprechpartner eine zwingend notwendige Basis zur optimalen Kundenbetreuung. Wir versichern, dass die uns zur Verfügung stehenden Daten ausschließlich unserer Kommunikation mit den Kunden dienen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Der vertrauliche Umgang mit sensiblen Informationen und Daten ist selbst verständlich gewährleistet. Für die Einhaltung aller Datenschutzrechtlichen Vorgaben ist ein von der Geschäftsleitung benannter Datenschutzbeauftragter zuständig.


Transparenz

Unser Verhaltenskodex ist auf unserer Website sowie in unserem Intranet für alle Mitarbeiter und Geschäftspartner abrufbar.

Carsten Hopf
Geschäftsführer